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Hausratversicherung, Umzug<br /> | Hausratversicherung, Umzug<br /> | ||
Hausratversicherung, Umzug | |||
Beim Umzug in eine neue Wohnung überträgt sich der Versicherungsschutz der Hausratversicherung grundsätzlich auf die neue Wohnung. Jedoch besteht der Versicherungsschutz nur für einen begrenzten Zeitraum, meist bis zu 2 Monate ab dem Wohnungswechseltermin. Dieser wird von den Versicherungsgesellschaften als Zeitpunkt festgelegt, in dem sich die versicherten Gegenstände erstmals dauerhaft in der neuen Wohnung befinden. | |||
Um den Versicherungsschutz für beide Wohnung zu gewährleisten, müssen jedoch einige Pflichten vom Versicherungsnehmer beachtet werden: | |||
* Das Versicherungsunternehmen muss spätestens zum Einzugstermin über den Umzug informiert werden. | |||
* Der Versicherungsnehmer muss den Versicherer über die Wohnfläche der neuen Wohnung informieren. | |||
* Sind besondere Sicherheitsvorkehrungen bei der alten Wohnung vertraglich vereinbart, so muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer mitteilen, ob die neue Wohnung über diese Sicherheitsvorkehrungen auch verfügt. | |||
Aufgrund des Wohnungswechsels verändert sich im Regelfall die Beitragshöhe zur Hausratversicherung. Im wesentlichen sind hier zwei Gründe zu nennen: | |||
* Die Wohnfläche der neuen Wohnung ist größer oder geringer als die Wohnfläche der alten Wohnung. | |||
* Die neue Wohnung liegt in einer anderen Tarifzone bzw. Postleitzahlengebiet. D.h. das Versicherungsgebiet kann risikoreicher oder risikoärmer sein und beeinflusst die Beitragshöhe. | |||
XYZ | |||
Siehe auch: 📄Muster/Vorlage - Umzugsmeldung<br /> | Siehe auch: 📄Muster/Vorlage - Umzugsmeldung<br /> |