Vereinshaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Vereinshaftpflichtversicherung<br /> | Vereinshaftpflichtversicherung<br /> | ||
Die Vereinshaftpflichtversicherung ist unverzichtbar für jeden Verein. Denn sobald ein Vereinsmitglied im Auftrag des Vereins unterwegs ist, so tritt im Schadensfall die Privathaftpflichtversicherung nicht ein. Die Vereinshaftpflichtversicherung zählt somit zur versicherungsseitigen Grundabsicherung, die ein Verein haben sollte. | |||
Der Beitragsaufwand zur Vereinshaftpflichtversicherung richtet sich nach der satzungsmäßigen Tätigkeit des Vereins sowie nach der Anzahl der Vereinsmitglieder. Weitere Faktoren zur Beitragsermittlung sind z.B.: | |||
die Anzahl der satzungsmäßigen Vereinsveranstaltungen pro Jahr | |||
Art der Besucher der Veranstaltung (Mitglieder / Nichtmitglieder) | |||
erfolgt eine Bewirtung (eigener Ausschank / Cateringunternehmen beauftragt) | |||
usw. | |||
Im Rahmen der Vereinshaftpflichtversicherung können Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert werden. Im Regelfall sind Mietsachschäden im Versicherungsschutz beinhaltet. Insbesondere bei risikoreichen Vereinsarten sollte auf die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen ein Augenmerk gelegt werden. Um den Beitragsaufwand zur Vereinshaftpflichtversicherung zu reduzieren, besteht die Möglichkeit eine Selbstbeteiligung je Schadensfall zu vereinbaren. Durch eine Selbstbeteiligung lassen sich bis zu 30 % des Versicherungsbeitrages einsparen. | |||
XYZ | |||
Schlagwort: Vereinshaftpflicht, Vereinshaftpflichtversicherung, Vereinshaftpflichtversicherungen<br /> | Schlagwort: Vereinshaftpflicht, Vereinshaftpflichtversicherung, Vereinshaftpflichtversicherungen<br /> |
Version vom 27. Januar 2017, 10:19 Uhr
Vereinshaftpflichtversicherung
Die Vereinshaftpflichtversicherung ist unverzichtbar für jeden Verein. Denn sobald ein Vereinsmitglied im Auftrag des Vereins unterwegs ist, so tritt im Schadensfall die Privathaftpflichtversicherung nicht ein. Die Vereinshaftpflichtversicherung zählt somit zur versicherungsseitigen Grundabsicherung, die ein Verein haben sollte.
Der Beitragsaufwand zur Vereinshaftpflichtversicherung richtet sich nach der satzungsmäßigen Tätigkeit des Vereins sowie nach der Anzahl der Vereinsmitglieder. Weitere Faktoren zur Beitragsermittlung sind z.B.:
die Anzahl der satzungsmäßigen Vereinsveranstaltungen pro Jahr Art der Besucher der Veranstaltung (Mitglieder / Nichtmitglieder) erfolgt eine Bewirtung (eigener Ausschank / Cateringunternehmen beauftragt) usw.
Im Rahmen der Vereinshaftpflichtversicherung können Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert werden. Im Regelfall sind Mietsachschäden im Versicherungsschutz beinhaltet. Insbesondere bei risikoreichen Vereinsarten sollte auf die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen ein Augenmerk gelegt werden. Um den Beitragsaufwand zur Vereinshaftpflichtversicherung zu reduzieren, besteht die Möglichkeit eine Selbstbeteiligung je Schadensfall zu vereinbaren. Durch eine Selbstbeteiligung lassen sich bis zu 30 % des Versicherungsbeitrages einsparen.
XYZ
Schlagwort: Vereinshaftpflicht, Vereinshaftpflichtversicherung, Vereinshaftpflichtversicherungen