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- '''Von der Versicherungspflicht generell ausgenommen''', sind Beamte, Soldaten oder Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben.<br /> | - '''Von der Versicherungspflicht generell ausgenommen''', sind Beamte, Soldaten oder Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben.<br /> | ||
'''Freiwillige Arbeitslosenversicherung''', diese Voraussetzungen '''müssen erfüllt sein:'''<br /> | *'''Freiwillige Arbeitslosenversicherung''', diese Voraussetzungen '''müssen erfüllt sein:'''<br /> | ||
- Zahlungen in die Arbeitslosenversicherung, mindestens zwölf Monate während zweieri Jahre vor Selbständigkeit<br /> | - Zahlungen in die Arbeitslosenversicherung, mindestens zwölf Monate während zweieri Jahre vor Selbständigkeit<br /> | ||
- Tätigkeitsaufnahme darf maximal drei Monate zurückliegen<br /> | - Tätigkeitsaufnahme darf maximal drei Monate zurückliegen<br /> |