Haftpflicht: Unterschied zwischen den Versionen
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Als Haftpflicht wird die Verpflichtung bezeichnet, einen verursachten Schaden am Eigentum eines anderen ersetzen zu müssen, also für den entstandenen Schaden zu haften. Diese Verpflichtung ist gesetzlich in § 836 BGB verankert.<br /> | Als <big>'''Haftpflicht'''</big> wird die Verpflichtung bezeichnet, einen verursachten Schaden am Eigentum eines anderen ersetzen zu müssen, also für den entstandenen Schaden zu haften. Diese Verpflichtung ist gesetzlich in § 836 BGB verankert.<br /> | ||
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Version vom 16. Januar 2023, 10:00 Uhr
Als Haftpflicht wird die Verpflichtung bezeichnet, einen verursachten Schaden am Eigentum eines anderen ersetzen zu müssen, also für den entstandenen Schaden zu haften. Diese Verpflichtung ist gesetzlich in § 836 BGB verankert.
Siehe auch
Haftung
Haftung, unbegrenzte Haftung § 823 BGB
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