Privathaftpflichtversicherung, Vorsatz / vorsätzliches Handeln: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 6. Februar 2023, 07:40 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Der Versicherungsnehmer erhält keine Leistung aus der Privathaftpflicht, wenn der Schaden durch eine vorsätzliche Handlung herbeigeführt wurde.
Einige Versicherer bieten im Rahmen der Deckungserweiterung "Forderungsausfalldeckung" den "Gewaltopferschutz" an. Wird der Versicherungsnehmer vorsätzlich attackiert, angegriffen und verletzt (Straftat) und der Schädiger kann den Schadenersatzansprüchen, mangels finanzieller Möglichkeiten, nicht nachkommen, geht der Versicherungsnehmer im Normalfall leer aus. Mit dem Gewaltopferschutz wird Abhilfe geschaffen.
Siehe auch
Privathaftpflichtversicherung, Forderungsausfalldeckung
Alle Einträge zur Privathaftpflichtversicherung anzeigen zur Hauptseite
Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching
Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:
vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
Vorsatz, Straftat, Gewaltopferschutz
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