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:Werden jemandem schuldhaft ein Schaden zugefügt, haftet der Schädiger in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamtem Vermögen. Dies ist nach § 823 BGB – Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen / Schadenersatzregelung - bestimmt. | :Werden jemandem schuldhaft ein Schaden zugefügt, haftet der Schädiger in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamtem Vermögen. Dies ist nach § 823 BGB – Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen / Schadenersatzregelung - bestimmt. | ||
:>> Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html | :>> § 823 BGB - Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html | ||