Krankenversicherung private, Reisekrankenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. Februar 2023, 11:48 Uhr
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse reichen nicht aus. Entweder werden nur Teilleistungen erbracht oder die Behandlungskosten überhaupt nicht übernommen. Die private Reisekrankenversicherung ergänzt den gesetzlichen Schutz. Für die normale Urlaubsreise reicht die Reisekrankenversicherung aus. Bei längerem Auslandsaufenthalt bietet die Auslandskrankenversicherung die richtige Absicherung.
Siehe auch
Reiseversicherung, Reisekrankenversicherung
Krankenversicherung private, Auslandskrankenversicherung
[Krankenversicherung gesetzliche, Auslandsschutz]]
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