Eigenschadenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 8. Februar 2023, 15:44 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Bei der Eigenschadenversicherung handelt sich um keinen eigenständigen Vertrag.
Der Versicherungsschutz einiger Haftpflichtversicherungsarten kann durch eine Eigenschadenversicherung ergänzt werden.
⚠️ Die Haftpflichtversicherung zahlt die Entschädigung nur an dritte Geschädigte, nicht an den Versicherungsnehmer oder das Unternehmen selbst.
Siehe auch:
Betriebshaftpflichtversicherung, Eigenschaden
Berufshaftpflichtversicherung, Eigenschaden
Cyberversicherung Cyberrisk, Drittschaden / Eigenschaden
D&O, Eigenschaden
Privathaftpflichtversicherung, Eigenschaden
Kfz Versicherung, Eigenschadenversicherung
Fremdschaden
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Eigenschäden, Fremdschäden