Rentenversicherung gesetzliche, Grundsicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit der Einführung der Grundsicherung wollte der Gesetzgeber gewährleisten, dass Personen, die durch Alter oder dauerhafte Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen bestreiten können, eine eigenständige soziale Leistung erhalten, mit der sie ihren Grundbedarf decken können. Der Gesetzgeber verspricht sich von der Leistung vor allem, dass die sogenannte "verschämte Altersarmut" zurückgeht.
Mit der Einführung der <big>'''Grundsicherung'''</big> wollte der Gesetzgeber gewährleisten, dass Personen, die durch Alter oder dauerhafte Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen bestreiten können, eine eigenständige soziale Leistung erhalten, mit der sie ihren Grundbedarf decken können. Der Gesetzgeber verspricht sich von der Leistung vor allem, dass die sogenannte "verschämte Altersarmut" zurückgeht.
Quelle: DRV
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