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Wie wirkt sich leichte Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz auf die Leistungspflicht | *'''Wie wirkt sich leichte Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz auf die Leistungspflicht aus?''' | ||
Wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt | :Wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt handelt '''fahrlässig.''' (§ 276 BGB) - i.d.R. mitversichert. | ||
Wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonders hohem Maße verletzt handelt grob fahrlässig. - häufig nicht mitversichert. | :Wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonders hohem Maße verletzt handelt '''grob fahrlässig'''. - häufig nicht mitversichert. | ||
Wer bewusst oder gewollt schädigt handelt vorsätzlich. - nicht versichert | :Wer bewusst oder gewollt schädigt handelt '''vorsätzlich.''' - nicht versichert | ||
Als Vorsatz wertet der Versicherer auch, wenn vertraglich vereinbarte Sicherungsmassnahmen vom Versicherungsnehmer nicht eingehalten | :Als Vorsatz wertet der Versicherer auch, wenn vertraglich vereinbarte Sicherungsmassnahmen vom Versicherungsnehmer nicht eingehalten werden. | ||
Was tun im Schadenfall? | *'''Was tun im Schadenfall?''' | ||
Geben Sie ein Schuldanerkenntnis ab ist der Versicherer von der Leistungsverpflichtung frei! | :Geben Sie ein Schuldanerkenntnis ab ist der Versicherer von der Leistungsverpflichtung frei! | ||
Also niemals ein Anerkenntnis abgeben, auch wenn Sie im Glauben sind Schuld zu haben und für den Schadenfall aufkommen zu müssen! | '''Also niemals ein Anerkenntnis abgeben,''' auch wenn Sie im Glauben sind Schuld zu haben und für den Schadenfall aufkommen zu müssen! | ||
Beachten Sie die Verpflichtung zur Schadenminderung. | Beachten Sie die Verpflichtung zur Schadenminderung. | ||
Den Schaden melden Sie unverzüglich der Haftpflichtversicherung. Die Prozessführung übernimmt der Haftpflichtversicherer. | Den Schaden melden Sie unverzüglich der Haftpflichtversicherung. Die Prozessführung übernimmt der Haftpflichtversicherer. |