Hausratversicherung, Schadenbeispiele: Unterschied zwischen den Versionen

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:Eine Ehepaar wohnt in einer 60 qm großen Wohnung. Die Versicherungssumme der Hausratversicherung beträgt 39.000 Euro. Durch einen Kurzschluss am Fernsehgerät entsteht ein Feuer, dass ohne weitere Schäden gelöscht werden kann. Die Höhe des Schadens beträgt 1.200 Euro. Im Tarif sind Feuerschäden eingeschlossen.
:Eine Ehepaar wohnt in einer 60 qm großen Wohnung. Die Versicherungssumme der Hausratversicherung beträgt 39.000 Euro. Durch einen Kurzschluss am Fernsehgerät entsteht ein Feuer, dass ohne weitere Schäden gelöscht werden kann. Die Höhe des Schadens beträgt 1.200 Euro. Im Tarif sind Feuerschäden eingeschlossen.
:- '''Entschädigung mit Hausratversicherungsvertrag'''
:Die Hausratversicherung übernimmt den entstandenen Schaden, sowohl die Kosten für das zerstörte Fernsehgerät als auch die Kosten für alle anderen Schäden, die durch den Löscheinsatz entstanden sind.  
:Die Hausratversicherung übernimmt den entstandenen Schaden, sowohl die Kosten für das zerstörte Fernsehgerät als auch die Kosten für alle anderen Schäden, die durch den Löscheinsatz entstanden sind.  



Version vom 15. April 2023, 11:20 Uhr

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  • Feuerschaden
Eine Ehepaar wohnt in einer 60 qm großen Wohnung. Die Versicherungssumme der Hausratversicherung beträgt 39.000 Euro. Durch einen Kurzschluss am Fernsehgerät entsteht ein Feuer, dass ohne weitere Schäden gelöscht werden kann. Die Höhe des Schadens beträgt 1.200 Euro. Im Tarif sind Feuerschäden eingeschlossen.
Die Hausratversicherung übernimmt den entstandenen Schaden, sowohl die Kosten für das zerstörte Fernsehgerät als auch die Kosten für alle anderen Schäden, die durch den Löscheinsatz entstanden sind.


- Entschädigung ohne Hausratversicherungsvertrag

Das zerstörte Fernsehgerät sowie alle anderen Gegenstände, die durch den Löscheinsatz entstanden sind, müssen vom Ehepaar selbst getragen werden.


- Keine Leistung bei grober Fahrlässigkeit

Ist der Brand durch eine vorsätzliche Handlung durch den Versicherungsnehmer entstanden, werden die Kosten für den entstandenen Schaden durch die Hausratversicherung nicht erstattet. Bei vielen Hausratversicherungstarifen bzw. Verträgen ist „grobe Fahrlässigkeit“ im Versicherungsschutz beinhaltet. Wurde der Brand jedoch vorsätzlich verursacht, erfolgt keine Leistung den Hausratversicherer.


  • Leitungswasserschaden

Die Versicherungsnehmerin lädt ihre Waschmaschine voll. Nach dem Start der Waschmaschine macht es sich die Versicherungsnehmerin vor dem Fernseher bequem. Der Schlauch der Waschmaschine reißt und das Wasser fließt durch die ganze Wohnung. Der Wasserschaden, der durch das austretende Wasser in der Wohnung der Versicherungsnehmerin verursacht wurde, ist versichert.


  • Einbruchdiebstahlschaden

In die Wohnung des Ehepaars wird während dessen Urlaub eingebrochen. Die Schadenhöhe beläuft sich auf insgesamt 20.000 Euro, davon 14.000 Euro an Wertsachen und 6.000 Euro an nicht Wertsachen.


- Entschädigung mit Hausratversicherungsvertrag

Die Hausratversicherung übernimmt 100 % der Kosten für die Gegenstände, die nicht zu den Wertgegenständen zählen – also 6.000 Euro. Für die gestohlenen Wertgegenstände besteht eine Obergrenze von 20 % der Hausratversicherungssumme (39.000 Euro). Somit werden 7.800 Euro der Kosten für die gestohlenen Wertgegenstände erstattet.


- Entschädigung ohne Hausratversicherungsvertrag

Aufgrund dessen, dass keine Hausratversicherung besteht, muss der entstandene Schaden in Höhe von insgesamt 20.000 Euro durch das Ehepaar selbst finanziert werden.


  • Sturmschaden

Das Ehepaar vergisst das Wohnzimmerfenster zu schliessen. Ein aufkommender Sturm zerstört eine Blumenvase, die auf dem Wohnzimmertisch stand. Es entsteht ein Sachschaden von rund 350 Euro.


'-Entschädigung mit Hausratversicherungsvertrag

Im Regelfall werden die kompletten Kosten durch die Hausratversicherung übernommen, jedoch höchstens bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Jedoch kürzt der Hausratversicherer die Entschädigungsleistung, das grob fahrlässig gehandelt wurde. Das Verlassen der Wohnung und ein Fenster offen stehen lassen, wird von den Versicherungsgesellschaften als grobe Fahrlässigkeit eingestuft. Daher ist es zu empfehlen, einen Hausratversicherungsvertrag abzuschliessen, der uneingeschränkt (bis zur Höhe der vereinbarten Hausratversicherungssumme) die grobe Fahrlässigkeit mitversichert.


  • Entschädigung ohne Hausratversicherungsvertrag

Der entstandene Schaden in Höhe von rund 350 Euro wird nicht durch den Hausratversicherer übernommen und muss vom Ehepaar selbst getragen werden.


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