Kfz Versicherung, Schadenarten: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
<center> | |||
{| class="wikitable" | |||
|- | |||
|} | |||
{| border="0" style="border-collapse:collapse" | |||
| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| '''''' | |||
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985'''<br /> | |||
'''Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung'''<br /> | |||
|} | |||
</center> | |||
In der Kfz-Versicherung sind unterschiedliche Schadenarten möglich, nach denen unterschieden wird und die Schadensersatzpflicht geregelt ist. | In der Kfz-Versicherung sind unterschiedliche Schadenarten möglich, nach denen unterschieden wird und die Schadensersatzpflicht geregelt ist. | ||
Zeile 29: | Zeile 40: | ||
[[Informationssystem Kfz Versicherung |Alle Einträge zur '''Kfz Versicherung''' anzeigen]] [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']] | |||
Version vom 5. Juni 2023, 05:29 Uhr
'
120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
In der Kfz-Versicherung sind unterschiedliche Schadenarten möglich, nach denen unterschieden wird und die Schadensersatzpflicht geregelt ist.
- Kfz-Versicherung Personenschäden
- Kfz-Versicherung Sachschäden
- Kfz-Versicherung Vermögensschäden
Die Schadensersatzleistung durch den Versicherer ist abhängig von der Schadenart und vom vereinbarten Versicherungsumfang.
- Kfz-Haftpflichtversicherung
Der Verursacher des Unfalls ist verpflichtet dem Unfallgegner alle Schäden zu ersetzen, die dieser erlitten hat. Dabei ist der Unfallgegner so zu stellen, als hätte der Unfall nicht stattgefunden. Im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung wird im allgemeinen von einem Bagatellschaden gesprochen, wenn der Schaden geringer als 750 Euro ist. Dies hat zur Folge, dass der Kfz-Versicherer nicht verpflichtet ist, den vom Unfallgegner beauftragten Sachverständigen zu bezahlen.
- Kfz-Teilkaskoversicherung und Kfz-Vollkaskoversicherung
Bei einem Kaskoschaden ist zu unterscheiden, ob es sich um einen Teilkaskoschaden oder einen Vollkaskoschaden handelt. Als Unfallverursacher werden die Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug durch den Kfz-Versicherer im Rahmen der Vollkaskoversicherung erstattet. Eine evtl. vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung ist zu berücksichtigen.
- Schadenursachen in der Teilkaskoversicherung
- Glasbruch
- Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitz
- Wildschäden
- Marderbiss
- Teilentwendungen (z.B. Radio, Navigationsgeräte, usw.)
- Kurzschluss
- Diebstahl des versicherten Fahrzeugs
- Schadenursachen in der Vollkaskoversicherung
- selbstverschuldeter Unfall
- Schadenursachen der Teilkaskoversicherung
Alle Einträge zur Kfz Versicherung anzeigen zur Hauptseite
.-.-.-.