Hausratversicherung, Arbeitszimmer: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 31. Januar 2017, 18:12 Uhr
Liegt das Arbeitszimmer innerhalb der Wohnung und ist kein Aussenzugang vorhanden, so ist das Arbeitszimmer mitversichert.
Sollte ein Aussenzugang vorhanden sein, so ist in Erwägung zu ziehen ob eine separate Geschäftsinhaltsversicherung abgeschlossen wird.
Das typische homeoffice mit seinem Computer, Drucker und Telefon ist i.d.R. mitversichert.
Für Handelsvertreter: Handelsware und Musterkollektionen sind in der Standardpolice i.d.R. nicht mitversichert.
Siehe: alle Einträge zur Hausratversicherung
Schlagwort: Arbeitszimmer, Arbeitsmittel, homeoffice