Privathaftpflichtversicherung, Bauherr / Bauvorhaben: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Versicherungsschutz bis zu ca. 25.000 € Bauvorhaben ist i.d.R. in der Privathaftpflichversicherung eingeschlossen. Diese Versicherung ist zeitlich befristet (maximal 12 Monate, von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich).'''  <br />
'''Versicherungsschutz bis zu ca. 25.000 € Bauvorhaben ist i.d.R. in der Privathaftpflichversicherung eingeschlossen. Diese Versicherung ist zeitlich befristet (maximal 12 Monate, von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich).'''  <br />


Kommen auf einer Baustelle Personen zu Schaden, so trägt der Bauherr die volle Verantwortung. Durch Architekten, Bauunternehmer und Handwerker wird der Bauherr nicht von seiner Sorgfaltspflicht entbunden. Als Bauherr haben Sie die Gefahrenstelle veranlasst und tragen somit auch die Verantwortung und haften im Schadenfall.
Kommen auf einer Baustelle Personen zu Schaden, so trägt der Bauherr die volle Verantwortung. Durch Architekten, Bauunternehmer und Handwerker wird der Bauherr nicht von seiner Sorgfaltspflicht entbunden. Als Bauherr haben Sie die Gefahrenstelle veranlasst und tragen somit auch die Verantwortung und haften im Schadenfall.<br />
 
'''Versicherungsschutz besteht wenn der Bauherr seiner'''
 
- Verkehrssicherungspflicht (Baustelle, Zufahrt, Materiallager),<br />
- Auswahlpflicht (er muß geeignete Architekten und Handwerker auswählen),<br />
- Überwachungspflicht (Unfallgefahr auf der Baustelle)<br />
 
nicht ausreichend nachkommt.<br />
 
⚠️ Kommt das Bauvorhaben teurer und/oder dauert länger an, ist der Abschluss einer separaten Bauherrenhaftpflichtversicherung notwendig.
 
 
 
'''Siehe auch'''<br />
[[Gebäudeversicherung private, Bauherrenhaftpflichtversicherung]]<br />
 
 
[[Informationssystem Privathaftpflichtversicherung |Alle Einträge zur '''Privathaftpflichtversicherung''' anzeigen]]      [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü|zur '''Hauptseite''']]
 
 
 
'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 
 
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
 


Versicherungsschutz besteht wenn der Bauherr seiner
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>


* Verkehrssicherungspflicht (Baustelle, Zufahrt, Materiallager),<br />
* Auswahlpflicht (er muß geeignete Architekten und Handwerker auswählen),<br />
* Überwachungspflicht (Unfallgefahr auf der Baustelle)<br />


nicht ausreichend nachkommt.


Kommt das Bauvorhaben teurer und/oder dauert länger an, ist der Abschluss einer separaten Bauherrenhaftpflichtversicherung Notwendig.




👁  Siehe auch: [[Bauherrenhaftpflichtversicherung]]<br />
👁  Siehe auch: [[Merkblatt Bauherren]]<br />




Schlagwort: Bauvorhaben, Bauherrenhaftpflicht<br />
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bauvorhaben, Bauherrenhaftpflicht, Haftpflicht für Bauherren, Haftpflichtversicherung für Bauherren<br />
 
[[Category:Privathaftpflichtversicherung]][[Category:PIM]]
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Aktuelle Version vom 18. Juli 2023, 09:12 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


Versicherungsschutz bis zu ca. 25.000 € Bauvorhaben ist i.d.R. in der Privathaftpflichversicherung eingeschlossen. Diese Versicherung ist zeitlich befristet (maximal 12 Monate, von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich).

Kommen auf einer Baustelle Personen zu Schaden, so trägt der Bauherr die volle Verantwortung. Durch Architekten, Bauunternehmer und Handwerker wird der Bauherr nicht von seiner Sorgfaltspflicht entbunden. Als Bauherr haben Sie die Gefahrenstelle veranlasst und tragen somit auch die Verantwortung und haften im Schadenfall.

Versicherungsschutz besteht wenn der Bauherr seiner

- Verkehrssicherungspflicht (Baustelle, Zufahrt, Materiallager),
- Auswahlpflicht (er muß geeignete Architekten und Handwerker auswählen),
- Überwachungspflicht (Unfallgefahr auf der Baustelle)

nicht ausreichend nachkommt.

⚠️ Kommt das Bauvorhaben teurer und/oder dauert länger an, ist der Abschluss einer separaten Bauherrenhaftpflichtversicherung notwendig.


Siehe auch
Gebäudeversicherung private, Bauherrenhaftpflichtversicherung


Alle Einträge zur Privathaftpflichtversicherung anzeigen      zur Hauptseite 


Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn

























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