Hausratversicherung, Obliegenheiten: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Vorvertragliche Obliegenheiten:'''<br />
* '''Vorvertragliche Obliegenheiten:'''<br />


'''Vor Zustandekommen''' des Versicherungsvertrages sind Angaben zu dem zu versichernden Hausrat zu machen.  
:'''Vor Zustandekommen''' des Versicherungsvertrages sind Angaben zu dem zu versichernden Hausrat zu machen. <br />
- Dies sind Angaben über die Grösse der Wohnung in qm, <br />
- Dies sind Angaben über die Größe der Wohnung in qm, <br />
- Bauartklasse des Hauses, <br />
- die Bauartklasse des Hauses, <br />
- Wert des gesamten Hausrats <br />
- der Wert des gesamten Hausrats <br />
- alle Fragen, die seitens des Versicherers gestellt werden, sind wahrheitsgemäß zu beantworten<br />
- alle Fragen, die seitens des Versicherers gestellt werden, sind wahrheitsgemäß zu beantworten<br />


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* '''Vertragliche Obliegenheiten:'''
* '''Vertragliche Obliegenheiten:'''


'''Nach Zustandekommen''' des Vertrages sind Risikoveränderungen dem Versicherer anzuzeigen.  
:'''Nach Zustandekommen''' des Vertrages sind Risikoveränderungen dem Versicherer anzuzeigen. <br />
- Dies sind der Aufbau eines Baugerüsts, <br />
- Dies sind der Aufbau eines Baugerüsts, <br />
- Erhöhung des Hausratwertes, Veränderung der Wohnfläche, <br />
- Erhöhung des Hausratwertes, Veränderung der Wohnfläche, <br />
- Umzug, <br />
- Umzug, <br />
- Veränderung vertraglich vereinbarter Sicherheitsvorrichtungen,<br />
- Veränderung vertraglich vereinbarter Sicherheitsvorrichtungen,<br />
Abwesenheit von einer längeren Dauer als 60 Tage. <br />
Wohnungsabwesenheit von einer längeren Dauer als 60 Tage. <br />
 


* '''Obliegenheiten im Schadenfall:'''<br />


* '''Obliegenheiten im Schadenfall:'''
:'''Im Schadenfall''' bestehen die folgenden Verpflichtungen.
- Im Schadenfall hat die Schadenmeldung unverzüglich zu erfolgen. <br />
- die Schadenmeldung hat unverzüglich zu erfolgen. <br />
- Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus müssen der Polizei gemeldet werden. <br />
- Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus müssen der Polizei gemeldet werden. <br />
- Entwendete Gegenstände sind in einer Stehlgutliste/Verzeichnis zu erfassen.<br />
- Entwendete Gegenstände sind in einer Stehlgutliste/Verzeichnis zu erfassen.<br />
- Das Verzeichnis muss Detailinformationen, wie Versicherungswert, Anschaffungszeitpunkt .. enthalten<br />
- Das Verzeichnis muss Detailinformationen, wie Versicherungswert, Anschaffungszeitpunkt .. enthalten<br />
- Entwendete Scheckkarten, Sparbücher und dergleichen sind sperren zu lassen<br />
- Entwendete Scheckkarten, Sparbücher und dergleichen sind sperren zu lassen<br />
- Es besteht die Verpflichtung zur Schadenminderung, wie Wasserzulauf sperren, Fenster und Wohnungszugänge verschließen,


* '''Schadenminderungspflicht''':<br />
'''Der Versicherungsnehmer hat so zu handeln, dass ein eingetretener Schaden nicht größer wird''', d.h. er ist verpflichtet zur Schadenminderung beizutragen. Der VN hat die Weisungen des Versicherers zur Vermeidung von Folgeschäden zu befolgen. Liegt eine grob fahrlässige Verhaltensweise des VN bei den Abwendungs- und Minderungspflichten vor, ist der Versicherer berechtigt nur eine Teilentschädigung zu leisten.<br />
* '''Besonderheit''' <br />
In der kalten Jahreszeit ist die Wohnung genügend zu beheizen und bei längerer Abwesenheit wasserführenden Rohre zu entleeren. Hierdurch werden Rohrbruchschäden bei Frost vermieden.
⚠️  Die gesetzliche Regelung zu Obliegenheitsverletzungen findet sich in [https://dejure.org/gesetze/VVG/28.html § 28 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).]<br />
'''Siehe auch''' <br />
[[Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen]]  <br />




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👁 Siehe auch: [[Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen]]  <br />


'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />


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'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>


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'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>




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Schlagwort: Auskunftsobliegenheit, Auskunftsobliegenheiten


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Aktuelle Version vom 16. September 2023, 14:29 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


  • Vorvertragliche Obliegenheiten:
Vor Zustandekommen des Versicherungsvertrages sind Angaben zu dem zu versichernden Hausrat zu machen.

- Dies sind Angaben über die Größe der Wohnung in qm,
- die Bauartklasse des Hauses,
- der Wert des gesamten Hausrats
- alle Fragen, die seitens des Versicherers gestellt werden, sind wahrheitsgemäß zu beantworten


  • Vertragliche Obliegenheiten:
Nach Zustandekommen des Vertrages sind Risikoveränderungen dem Versicherer anzuzeigen.

- Dies sind der Aufbau eines Baugerüsts,
- Erhöhung des Hausratwertes, Veränderung der Wohnfläche,
- Umzug,
- Veränderung vertraglich vereinbarter Sicherheitsvorrichtungen,
- Wohnungsabwesenheit von einer längeren Dauer als 60 Tage.


  • Obliegenheiten im Schadenfall:
Im Schadenfall bestehen die folgenden Verpflichtungen.

- die Schadenmeldung hat unverzüglich zu erfolgen.
- Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus müssen der Polizei gemeldet werden.
- Entwendete Gegenstände sind in einer Stehlgutliste/Verzeichnis zu erfassen.
- Das Verzeichnis muss Detailinformationen, wie Versicherungswert, Anschaffungszeitpunkt .. enthalten
- Entwendete Scheckkarten, Sparbücher und dergleichen sind sperren zu lassen


  • Schadenminderungspflicht:

Der Versicherungsnehmer hat so zu handeln, dass ein eingetretener Schaden nicht größer wird, d.h. er ist verpflichtet zur Schadenminderung beizutragen. Der VN hat die Weisungen des Versicherers zur Vermeidung von Folgeschäden zu befolgen. Liegt eine grob fahrlässige Verhaltensweise des VN bei den Abwendungs- und Minderungspflichten vor, ist der Versicherer berechtigt nur eine Teilentschädigung zu leisten.


  • Besonderheit

In der kalten Jahreszeit ist die Wohnung genügend zu beheizen und bei längerer Abwesenheit wasserführenden Rohre zu entleeren. Hierdurch werden Rohrbruchschäden bei Frost vermieden.


⚠️ Die gesetzliche Regelung zu Obliegenheitsverletzungen findet sich in § 28 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).


Siehe auch
Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen


 Alle Einträge zur Hausratversicherung anzeigen                     zur Hauptseite 


Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn


















Schlagwort: Auskunftsobliegenheit, Auskunftsobliegenheiten

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