Leistungsfreiheit: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 4. Oktober 2016, 14:16 Uhr
Leistungsfreiheit
Für den Versicherer besteht bei Verletzungen der Obliegenheiten, Anzeigepflichten, Vorsatz, Veräußerung der Versicherten Sache, bei arglistiger Täuschung und der Nichtzahlung des Beitrages Leistungsfreiheit.
Schlagwort: Leistungsfreiheit