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Bei einer grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer berechtigt den Versicherungsvertrag fristlos zu kündigen. Das Kündigungsrecht des Versicherers besteht innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Obliegenheitsverletzung, | Bei einer grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer berechtigt den Versicherungsvertrag fristlos zu kündigen. Das Kündigungsrecht des Versicherers besteht innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Obliegenheitsverletzung, | ||
'''vorsätzliche Obliegenheitsverletzung''' | * '''vorsätzliche Obliegenheitsverletzung''' | ||
Liegt eine eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung mit Kausalität vor, so ist der Versicherer vollständig leistungsfrei. | Liegt eine eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung mit Kausalität vor, so ist der Versicherer vollständig leistungsfrei. |