Krankenversicherung private, Reisekrankenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die private Reisekrankenversicherung ergänzt den gesetzlichen Schutz. | Die private Reisekrankenversicherung ergänzt den gesetzlichen Schutz. | ||
👁 Siehe auch:[[Reiseversicherung, Reisekrankenversicherung]]<br /> | 👁 Siehe auch: [[Reiseversicherung, Reisekrankenversicherung]]<br /> | ||
👁 Siehe auch:[[Reiseversicherung, Auslandskrankenversicherung]]<br /> | 👁 Siehe auch: [[Reiseversicherung, Auslandskrankenversicherung]]<br /> | ||
Version vom 3. Februar 2017, 06:54 Uhr
Krankenversicherung private, Reisekrankenversicherung
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse reichen nicht aus. Entweder werden nur Teilleistungen erbracht oder die Behandlungskosten überhaupt nicht übernommen. Die private Reisekrankenversicherung ergänzt den gesetzlichen Schutz.
👁 Siehe auch: Reiseversicherung, Reisekrankenversicherung
👁 Siehe auch: Reiseversicherung, Auslandskrankenversicherung
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