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* Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich. | * Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich. | ||
Stimmt, aber nur bedingt. Für den Angestellten: Durch Reduzierung des Jahresverdienstes unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von € XXX , dies kann durch eine Teilzeitarbeit erreicht werden, tritt die Versicherungspflicht ein. Auch durch Zahlungen in eine betriebliche Altersvorsorge kann das Bruttoeinkommen reduziert werden. | Stimmt, aber nur bedingt. Für den Angestellten: Durch Reduzierung des Jahresverdienstes unterhalb | ||
der Jahresarbeitsentgeltgrenze von € XXX , dies kann durch eine Teilzeitarbeit erreicht werden, tritt | |||
die Versicherungspflicht ein. Auch durch Zahlungen in eine betriebliche Altersvorsorge kann das | |||
Bruttoeinkommen reduziert werden. | |||
Der Selbstständige wechselt in ein Angestelltenverhältnis (Hauptbeschäftigung). Liegt der Verdienst unterhalb der Jahresverdienstgrenze von XXX tritt Versicherungspflicht ein. | Der Selbstständige wechselt in ein Angestelltenverhältnis (Hauptbeschäftigung). Liegt der Verdienst | ||
Bei der Aufgabe der Selbstständigkeit, kann in die Familienversicherung des Ehepartners eingetreten werden. | unterhalb der Jahresverdienstgrenze von XXX tritt Versicherungspflicht ein. | ||
Bei der Aufgabe der Selbstständigkeit, kann in die Familienversicherung des Ehepartners eingetreten werden. | |||
Bei Arbeitslosigkeit tritt automatisch die Versicherungspflicht ein. | Bei Arbeitslosigkeit tritt automatisch die Versicherungspflicht ein. | ||
Wer älter als 55 Jahre ist, hat kaum noch eine Chance zu wechseln. Eine Möglichkeit ist auch hier die Familienversicherung über den Ehepartner. | Wer älter als 55 Jahre ist, hat kaum noch eine Chance zu wechseln. Eine Möglichkeit ist auch hier die Familienversicherung über den Ehepartner. | ||