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Bei der Aufgabe der Selbstständigkeit, kann in die Familienversicherung des Ehepartners eingetreten werden.<br /> | Bei der Aufgabe der Selbstständigkeit, kann in die Familienversicherung des Ehepartners eingetreten werden.<br /> | ||
Bei Arbeitslosigkeit tritt automatisch die Versicherungspflicht ein.<br /> | Bei Arbeitslosigkeit tritt automatisch die Versicherungspflicht ein.<br /> | ||
Über 55-Jährige haben nur die Möglichkeit durch die Familienversicherung des Ehepartners wieder | |||
in die gesetzliche Krankenkasse zu kommen. | |||