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Über 55-Jährige haben nur die Möglichkeit durch die Familienversicherung des Ehepartners wieder | Über 55-Jährige haben nur die Möglichkeit durch die Familienversicherung des Ehepartners wieder | ||
in die gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren. | in die gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren. | ||
* Der privat Versicherte muss die Rechnungen verauslagen. | * Der privat Versicherte muss die Rechnungen verauslagen. |