Krankenversicherung private, Reisekrankenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse reichen nicht aus. Entweder werden nur Teilleistungen erbracht oder die Behandlungskosten überhaupt nicht übernommen. | Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse reichen nicht aus. Entweder werden nur Teilleistungen erbracht oder die Behandlungskosten überhaupt nicht übernommen. | ||
Die private Reisekrankenversicherung ergänzt den gesetzlichen Schutz. | '''Die private Reisekrankenversicherung ergänzt den gesetzlichen Schutz.''' Für die normale Urlaubsreise recht die Reisekrankenversicherung aus. Bei längerem Auslandsaufenthalt | ||
bietet die Auslandskrankenversicherung die richtige Absicherung. | |||
👁 Siehe auch: [[Reiseversicherung, Reisekrankenversicherung]]<br /> | 👁 Siehe auch: [[Reiseversicherung, Reisekrankenversicherung]]<br /> |
Version vom 4. Februar 2017, 22:52 Uhr
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse reichen nicht aus. Entweder werden nur Teilleistungen erbracht oder die Behandlungskosten überhaupt nicht übernommen.
Die private Reisekrankenversicherung ergänzt den gesetzlichen Schutz. Für die normale Urlaubsreise recht die Reisekrankenversicherung aus. Bei längerem Auslandsaufenthalt
bietet die Auslandskrankenversicherung die richtige Absicherung.
👁 Siehe auch: Reiseversicherung, Reisekrankenversicherung
👁 Siehe auch: Krankenversicherung private, Auslandskrankenversicherung
Schlagwort: