Beitragszahler: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. Oktober 2016, 09:14 Uhr
Beitragszahler
Beitragszahler ist i.d.R. Der Versicherungsnehmer. Der Beitrag kann auch durch einen Dritten bezahlt werden. Nur der Versicherungsnehmer kann Rechte aus dem Vertrag ableiten. Schuldner des Beitrages ist der Versicherungsnehmer.
Schlagwort: Beitrag, Beitragszahler, Prämie, Prämienzahler