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Zu den außergewöhnlichen Belastungen gem. § 33 Einkommenssteuergesetz zählen Krankheitskosten, Hilfsmittel wie die Brille, der Rollstuhl, das Hörgerät und auch die Zahnprothese. | |||
Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen Krankheitskosten, Hilfsmittel wie die Brille, der Rollstuhl, das Hörgerät und auch die Zahnprothese. | |||
Von der Summe der außergewöhnlichen Belastungen wird die zumutbare Belastung abgezogen. Das Ergebnis wird steuervermindernd berücksichtigt. | Von der Summe der außergewöhnlichen Belastungen wird die zumutbare Belastung abgezogen. Das Ergebnis wird steuervermindernd berücksichtigt. | ||