Krankenversicherung private, Logopädie: Unterschied zwischen den Versionen
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Die logopädische Therapieverordnung gehört zu den '''Heilmittelverordnungen'''. Sie müssen ärztlicherseits verordnet sein. Verordnungen erfolgen durch | Die logopädische Therapieverordnung gehört zu den '''Heilmittelverordnungen'''. Sie müssen ärztlicherseits verordnet sein. Verordnungen erfolgen durch | ||
HNO-Ärzte, Kinderärzte, Kieferorthopäden und auch durch Hausärzte. Anwendung findet sie bei: | HNO-Ärzte, Kinderärzte, Kieferorthopäden und auch durch Hausärzte. Anwendung findet sie bei: | ||
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* Schlucktherapie | * Schluckbeschwerden, Schlucktherapie | ||
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Version vom 3. März 2017, 10:08 Uhr
Die logopädische Therapieverordnung gehört zu den Heilmittelverordnungen. Sie müssen ärztlicherseits verordnet sein. Verordnungen erfolgen durch
HNO-Ärzte, Kinderärzte, Kieferorthopäden und auch durch Hausärzte. Anwendung findet sie bei:
- Stimmstörungen, Stimmtherapie
- Sprechtstörung, Sprechtherapie
- Sprachstörung, Sprachtherapie
- Schluckbeschwerden, Schlucktherapie
- Aphasie
Es erfolgen Einzelsitzungen (Ausnahme Gruppensitzung). Die Therapiedauer beträgt ca. 45 Minuten, ein- bis zweimal wöchentlich.
Die Gesamtdauer der Therapie kann auch mehrere Jahre dauern.
Die Kosten werden von den privaten wie auch gesetzlichen Versicherern übernommen.
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Schlagwort: Logopädie, Heilmittel
Vorlage:Bimpim