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Das Haftpflichtgesetz (HaftPflG) regelt die Haftung für Schäden die von | Das Haftpflichtgesetz (HaftPflG) regelt die Haftung für Schäden die von bestimmten Unternehmen verursacht werden. Hier gilt die '''Gefährdungshaftung'''. | ||
Diese '''setzt kein schuldhaftes Verhalten voraus'''. Geschützte Rechtsgüter sind das Leben, Leib und das Eigentum. | Diese '''setzt kein schuldhaftes Verhalten voraus'''. Geschützte Rechtsgüter sind das Leben, Leib und das Eigentum. | ||
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👁 Siehe auch : [[Verschuldenshaftung / deliktische Haftung]]<br /> | 👁 Siehe auch : [[Verschuldenshaftung / deliktische Haftung]]<br /> | ||
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