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Die Haftung ist bei höherer Gewalt ausgeschlossen.<br /> | Die Haftung ist bei höherer Gewalt ausgeschlossen.<br /> | ||
Es bestehen die folgenden Haftungsobergrenzen: | '''Es bestehen die folgenden Haftungsobergrenzen:''' | ||
* bei Körperverletzung und Tötung liegt die Höchstgrenze für jede getötete oder verletzte Person und pro schädigendem<br /> | * bei Körperverletzung und Tötung liegt die Höchstgrenze für jede getötete oder verletzte Person und pro schädigendem<br /> | ||
: Ereignis bei maximal 600.000 Euro oder einer Rente von 36.000 € pro Jahr.. | : Ereignis bei maximal 600.000 Euro oder einer Rente von 36.000 € pro Jahr.. |