45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 8: | Zeile 8: | ||
: - und die Todesfallsumme beträgt mind. 60% der eingezahlten Beiträge,<br /> | : - und die Todesfallsumme beträgt mind. 60% der eingezahlten Beiträge,<br /> | ||
: '''bleibt die Lebensversicherung bei Erfüllung aller Voraussetzungen ertragssteuerfrei'''. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten.<br /> | : '''bleibt die Lebensversicherung bei Erfüllung aller Voraussetzungen ertragssteuerfrei'''.<br /> | ||
: Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten.<br /> | |||
Zeile 15: | Zeile 16: | ||
: - die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres ausbezahlt wird,<br /> | : - die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres ausbezahlt wird,<br /> | ||
'''sind 50% der Erträge zu versteuern''', wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..<br /> | : - '''sind 50% der Erträge zu versteuern''', wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..<br /> | ||