Pflegepflichtversicherung gesetzliche, Begutachtungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 13. März 2017, 15:36 Uhr

Im Rahmen einer Begutachtung erfolgt die Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Dies geschieht durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), üblicherweise im Wohnbereich des Versicherten. Hierbei wird die Beeinträchtigung der Selbständigkeit, der Fähigkeiten in den folgenden Lebensbereichen beurteilt:

  • Mobilität


  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten


  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen


  • Selbstversorgung


  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und
Belastungen


  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte


Es erfolgt auch die Prüfung ob besondere Pflegehilfsmitteln oder Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes nötig sind. Nach der Begutachtung erfolgt dann die Einstufung in eine der 5 Pflegegrade. Hiernach richtet sich dann die Leistungshöhe.

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