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Sparerpauschbetrag / Freistellungsauftrag: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Der Veranlagte kann einen Freistellungsauftrag stellen'''. Der Freistellungsauftrag (FSA) dann dient dazu, dass von den Kapitalerträgen keine Kapitalertragssteuer durch das Kreditinstitut vorgenommen und an den Fiskus abgeführt werden. Somit wird im laufenden Jahr die Besteuereung bereits berücksichtigt. Der Freistellungsauftrag muss jährlich neu gestellt werden.
'''Der Veranlagte kann einen Freistellungsauftrag stellen'''. Der Freistellungsauftrag (FSA) dann dient dazu, dass von den Kapitalerträgen keine Kapitalertragssteuer durch das Kreditinstitut vorgenommen und an den Fiskus abgeführt werden. Somit wird im laufenden Jahr die Besteuereung bereits berücksichtigt. Der Freistellungsauftrag muss jährlich neu gestellt werden.
{| class="wikitable float-right" style="text-align:right"
|+ Entwicklung des Sparerfreibetrages/Sparerpauschbetrages seit 2002
! Zeitraum !! Freibetrag pro Person !! Werbungskosten-<br />pauschale || Bemerkung
|-
| 2002–2003 ||            1.550 € ||        51 € || rowspan="3" align="center"| Sparerfreibetrag<br />plus Werbungskosten-<br />pauschale
|-
| 2004–2006 ||            1.370 € ||        51 €
|-
| 2007–2008 ||              750 € ||        51 €
|-
| seit 2009 || colspan="2" align="center"|  '''801 €'''  || align="center"|'''Sparer-Pauschbetrag'''
|}


👁 Siehe : [[Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer]]  <br />
👁 Siehe : [[Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer]]  <br />
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