Freistellungsauftrag stellen: Unterschied zwischen den Versionen
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Die persönliche Steuer-Identifikationsnummer ist bei Stellung eines Freistellungsaufträgs immer anzugeben. Diese Nummer wird jedem Bürger ab der Geburt zugeteilt. | Die persönliche Steuer-Identifikationsnummer ist bei Stellung eines Freistellungsaufträgs immer anzugeben. Diese Nummer wird jedem Bürger ab der Geburt zugeteilt. | ||
Kennen Sie Ihre Steuer Ident# nicht, so können Sie unter [https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steueridentifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html Steuerindentifikationsnummer ]diese beim Bundeszentralamt abfragen. | Kennen Sie Ihre Steuer Ident# nicht, so können Sie unter [https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steueridentifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html Steuerindentifikationsnummer] diese beim Bundeszentralamt abfragen. | ||
Version vom 16. März 2017, 16:23 Uhr
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Die persönliche Steuer-Identifikationsnummer ist bei Stellung eines Freistellungsaufträgs immer anzugeben. Diese Nummer wird jedem Bürger ab der Geburt zugeteilt.
Kennen Sie Ihre Steuer Ident# nicht, so können Sie unter Steuerindentifikationsnummer diese beim Bundeszentralamt abfragen.
👁 Siehe auch: XXX
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