45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Zu den außergewöhnlichen Belastungen gem. § 33 Einkommenssteuergesetz zählen Krankheitskosten, Hilfsmittel wie die Brille, der Rollstuhl, das Hörgerät und auch die Zahnprothese. | '''Zu den außergewöhnlichen Belastungen gem. § 33 Einkommenssteuergesetz zählen Krankheitskosten''', Hilfsmittel wie die Brille, der Rollstuhl, das Hörgerät und auch die Zahnprothese. | ||
Von der Summe der außergewöhnlichen Belastungen wird die zumutbare Belastung abgezogen. Das Ergebnis wird steuervermindernd berücksichtigt. | Von der Summe der außergewöhnlichen Belastungen wird die zumutbare Belastung abgezogen. Das Ergebnis wird steuervermindernd berücksichtigt. | ||