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Allgefahrendeckung / Allriskpolice: Unterschied zwischen den Versionen

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Die All-Risk-Deckung umfasst noch mehr bzw. fast alles. Nur bestimmte Risiken/Grundgefahren sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (Kernenergie, Vorsatz, Kriegsereignisse, Abnutzung, Korrosion, Streik, innerer Verderb - von Versicherer zu Versicherer z.T. unterschiedlich).  
Die All-Risk-Deckung umfasst noch mehr bzw. fast alles. Nur bestimmte Risiken/Grundgefahren sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (Kernenergie, Vorsatz, Kriegsereignisse, Abnutzung, Korrosion, Streik, innerer Verderb - von Versicherer zu Versicherer z.T. unterschiedlich).  


  Der Schutz erstreckt sich hierdurch auf alle restlichen Gefahren. Die einzelnen Risiken/Gefahren sind nicht im einzelnen benannt. '''❗️Was nicht ausgeschlossen wurde ist versichert. Das ist für den Versicherungsnehmer von allergrösstem Vorteil.'''  
  Der Schutz erstreckt sich hierdurch auf alle restlichen Gefahren. Die einzelnen Risiken/Gefahren sind nicht im einzelnen benannt. '''Was nicht ausgeschlossen wurde ist versichert. Das ist für den Versicherungsnehmer von allergrösstem Vorteil ❗️'''  


Es gelten einheitliche Versicherungsbedingungen. Im Gegensatz zur Standardabdeckung liegen keine unterschiedlichen Bedingungen vor, deren Bestimmungen die Ausschlüsse festlegen und somit recht komplex und daher teilweise schwer zu verstehen sind. Bei der Allgefahrenversicherung, der All-Risk-Police, kommt es zu keinen Überschneidungen und Doppelversicherungen. '''Die Beweislast dass kein Schaden vorliegt (umgekehrte Beweislast) trägt der Versicherer, ein wesentlicher Vorteil für den Versicherungsnehmer.'''<br />
Es gelten einheitliche Versicherungsbedingungen. Im Gegensatz zur Standardabdeckung liegen keine unterschiedlichen Bedingungen vor, deren Bestimmungen die Ausschlüsse festlegen und somit recht komplex und daher teilweise schwer zu verstehen sind. Bei der Allgefahrenversicherung, der All-Risk-Police, kommt es zu keinen Überschneidungen und Doppelversicherungen. '''Die Beweislast dass kein Schaden vorliegt (umgekehrte Beweislast) trägt der Versicherer, ein wesentlicher Vorteil für den Versicherungsnehmer.'''<br />
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