Datenschutzklausel: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 23. März 2017, 09:44 Uhr

Die Datenschutzermächtigungsklausel ist eine vom Versicherungsnehmer auf Antragsformularen zu unterzeichnende Klausel. Versicherungsnehmer erteilt sein Einverständnis, dass bestimmte persönliche Daten an Dritte (z.B. Rückversicherer) weitergegeben werden dürfen.

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Schlagwort: Datenschutz, Datenschutzermächtigung, Datenschutzklausel