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Höchstrechnungszins / Entwicklung: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Höchstrechnungszins, Höchstbetrag für den Rechnungszins (oder auch Garantiezins bei der Lebens- und privaten Krankenversicherung genannt) wird von der Europäischen Zentralbank festgelegt.  
Der Höchstrechnungszins, Höchstbetrag für den Rechnungszins (oder auch Garantiezins bei der Lebens- und privaten Krankenversicherung genannt) wird von der Europäischen Zentralbank festgelegt.  


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! Zeitraum !! Zins
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| 1923 bis 1941 || 4,0%
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