Testament: Unterschied zwischen den Versionen
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Nur ein Drittel aller Deutschen haben ein Testament gemacht. Liegt kein Testament vor tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass bei kinderlosen Ehepaaren, der überlebende Partner nur Miterbe ist, da zwischen den Eheleuten keine Verwandtschaft besteht. Miterben sind dann die Verwandten erster und zweiter Ordnung. | Nur ein Drittel aller Deutschen haben ein Testament gemacht. Liegt kein Testament vor tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass bei kinderlosen Ehepaaren, der überlebende Partner nur Miterbe ist, da zwischen den Eheleuten keine Verwandtschaft besteht. Miterben sind dann die Verwandten erster und zweiter Ordnung. | ||
Zu unterscheiden ist zwischen dem „eigenhändigen Testament“ und dem „öffentlichen Testament. Beide Testamente sind gleichrangig. | * '''Formvorschriften'''<br /> | ||
:Ein Testament sollte immer mit "Testament, mein letzter Wille" tituliert sein. | |||
* '''eigenhändiges und öffentliches, notarielles Testament'''<br /> | |||
:Zu unterscheiden ist zwischen dem „eigenhändigen Testament“ und dem „öffentlichen, notariellen Testament". Beide Testamente sind gleichrangig. | |||
*'''Ein eigenhändiges Testament''' muss auch eigenhändig, handschriftlich vom Erblasser niedergeschrieben werden. Es reicht kein unterzeichneter Computerausdruck. Beachten Sie den Wortlaut des Gesetzes. | |||
:► http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2247.html | |||
*'''Ein öffentliches Testament''' hingegen wird von einem Notar verfasst. | |||
:Jedes Testament ist mit Vor- und Zunamen des Erblassers zu unterschreiben und mit Ort und Datum zu versehen. | |||
⚠️ Das Erbschaftsrecht ist sehr komplex. Es empfiehlt sich hier Rat bei einem Fachanwalt einzuholen.<br /> | |||
'''Siehe auch''' <br /> | |||
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Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br /> | |||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> | |||
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Aktuelle Version vom 20. Januar 2023, 10:35 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Nur ein Drittel aller Deutschen haben ein Testament gemacht. Liegt kein Testament vor tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass bei kinderlosen Ehepaaren, der überlebende Partner nur Miterbe ist, da zwischen den Eheleuten keine Verwandtschaft besteht. Miterben sind dann die Verwandten erster und zweiter Ordnung.
- Formvorschriften
- Ein Testament sollte immer mit "Testament, mein letzter Wille" tituliert sein.
- eigenhändiges und öffentliches, notarielles Testament
- Zu unterscheiden ist zwischen dem „eigenhändigen Testament“ und dem „öffentlichen, notariellen Testament". Beide Testamente sind gleichrangig.
- Ein eigenhändiges Testament muss auch eigenhändig, handschriftlich vom Erblasser niedergeschrieben werden. Es reicht kein unterzeichneter Computerausdruck. Beachten Sie den Wortlaut des Gesetzes.
- Ein öffentliches Testament hingegen wird von einem Notar verfasst.
- Jedes Testament ist mit Vor- und Zunamen des Erblassers zu unterschreiben und mit Ort und Datum zu versehen.
⚠️ Das Erbschaftsrecht ist sehr komplex. Es empfiehlt sich hier Rat bei einem Fachanwalt einzuholen.
Siehe auch
Erbfolge
Erbschaftssteuer
Erbschaftssteuer / Freibeträge
Erbschaftssteuerversicherung
Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching
Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax: 08152
vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
Nachlass, Nachlassverfügung