Kinderunfallversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 2. Juni 2020, 18:58 Uhr
Im Jahr passieren mehr als 1500 Unfälle, bei denen Kinder bleibende Schäden erleiden - lt. einer Schätzung der WHO. Ein Unfall kann immer und überall passieren, im Kindergarten, in der Schule oder in der Freizeit.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei einem Unfall auf dem Hin- und Rückweg zum Kindergarten oder Schule, sowie im Kindergarten oder in der Schule. Geschieht ein Unfall in der Freizeit erfolgt keine Leistung durch die gesetzliche Unfallversicherung. Eine Leistung wird nur aus der privaten Kinderunfallversicherung erbracht.
Behinderungen als Unfallfolge, wie z.B.
- Querschnittslähmungen
- Amputationen
- Schäden-Hirnverletzungen
Unfallart und deren Häufigkeit
Unfallart | Häufigkeit |
---|---|
Verbrennen, Verbrühen | 3 % |
Überbelastung | 6 % |
Schneiden, Quetschen | 10 % |
Kontakt mit anderen Personen | 12 % |
Sturz in der Ebene | 18 % |
Kontakt mit einem Objekt | 23 % |
Sturz aus der Höhe | 28 % |
Versicherte Leistungen/Schäden
- Impfschäden, erweiterten Kinderkrankheiten wie Keuchhusten, Kinderlähmung oder der äußerst ansteckenden Diphtherie
- Sonnenbrand oder Sonnenstich
- Unfällen durch Eigenbewegung
- Insektengiftallergien: Insektengift kann nach wenigen Sekunden schwere allergische Reaktionen auslösen, wie z. B. Zittern, Übelkeit oder Atemnot bis zum lebensgefährlichen allergischen Schock
- Ertrinken bzw. Ersticken
- Vergiftungen durch die versehentliche Einnahme von, für Kinder schädlichen Stoffen, wie z. B. Medikamentenvergiftung, einschließlich Lebensmittelvergiftung
- Pflanzenvergiftungen, Blutvergiftungen
- Verschlucken oder Einführen fester Stoffe sowie Verätzungen
- Fahrrad-/Reitunfällen mit Helmklausel
- Zusätzliche Leistungen bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln im Personennahverkehr
- Mitversicherung einer logopäd. bzw. psychotherapeut. Therapie
- Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen
- Geistes- oder Bewusstseinsstörungen durch Ecstasy und K.o.-Tropfen
- Bewusstseinsstörung durch Alkohol und Medikamente
- Leistungskürzung erst bei Mitwirkungsanteil von 50 %
Zusätzliche Kostenerstattungen
- Schul- und Kindergartenausfallgeld
- Nachhilfegeld bei unfallbedingter Schulunfähigkeit
- Erstattung der Kosten für Zahnspangen
- Unterbringungskosten von Mitreisenden im Ausland
Wichtige Leistungerweiterungen
- Bergungskosten
- Kurkostenbeihilfe
- Kosmetische Operationen
Schlagwort:
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