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* Bei einer Krankheitsdauer von über sechs Wochen besteht weiterhin die Beitragspflicht. | * Bei einer Krankheitsdauer von über sechs Wochen besteht weiterhin die Beitragspflicht. | ||
Ja, stellt aber keinen Nachteil dar, denn mit dem Abschluss des privaten Tagegeldes wird | Ja, '''stellt aber keinen Nachteil dar''', denn mit dem Abschluss des privaten Tagegeldes wird | ||
dies ja automatisch finanziert/mitbezahlt. | dies ja automatisch finanziert/mitbezahlt. | ||
* Es besteht keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungszeiten. | * Es besteht keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungszeiten. | ||
Richtig, betrifft nur die Frauen | Richtig, betrifft nur die Frauen. | ||
* Es werden keine Unterkunftskosten bei Kuren übernommen | * Es werden keine Unterkunftskosten bei Kuren übernommen | ||
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Richtig, zum Teil können diese Einschränkungen ggf. auch nur für bestimmte Zeiträume vereinbart werden. '''Generell festzuhalten ist: Sollte ein | Richtig, zum Teil können diese Einschränkungen ggf. auch nur für bestimmte Zeiträume vereinbart werden. '''Generell festzuhalten ist: Sollte ein | ||
Leistungsausschluss gefordert werden, bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenkasse.''' Der Sachverhalt, die Risikoeinschätzung wird immer vor | Leistungsausschluss gefordert werden, bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenkasse.''' Der Sachverhalt, die Risikoeinschätzung wird immer vor | ||
Vertragsabschluss geklärt, so dass der Wechselwillige bei Verbleib in der gesetzlichen | Vertragsabschluss geklärt, so dass der Wechselwillige bei Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse keine Nachteile erfährt. | ||
* Mitversicherte Familienmitglieder sind beitragspflichtig. | * Mitversicherte Familienmitglieder sind beitragspflichtig. |