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Die Beitragshöhe zur Reiserücktrittsversicherung richtet sich nach der Höhe des Reisepreises sowie nach den Leistungsinhalten - Reisestornogründen -. Jedoch kann durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung die Beitragshöhe reduziert werden. Im Regelfall beläuft sich die Selbstbeteiligung auf 25 % des Reisepreises. | Die Beitragshöhe zur Reiserücktrittsversicherung richtet sich nach der Höhe des Reisepreises sowie nach den Leistungsinhalten - Reisestornogründen -. Jedoch kann durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung die Beitragshöhe reduziert werden. Im Regelfall beläuft sich die Selbstbeteiligung auf 25 % des Reisepreises. | ||
Vertragsabschluss<br /> | |||
Meist wird eine Reiseversicherung, speziell die Reiserücktrittsversicherung, direkt bei der Buchung der Reise im Reisebüro zusammen abgeschlossen. Jedoch kann der Reisende auch eine Reiserücktrittsversicherung beim Versicherungsmakler seines Vertrauens abschliessen. | Meist wird eine Reiseversicherung, speziell die Reiserücktrittsversicherung, direkt bei der Buchung der Reise im Reisebüro zusammen abgeschlossen. Jedoch kann der Reisende auch eine Reiserücktrittsversicherung beim Versicherungsmakler seines Vertrauens abschliessen. |