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Firmenrechtsschutzversicherung, Kündigung durch Versicherungsnehmer: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Sonderkündigungsrecht Beitragserhöhung'''<br />
'''Sonderkündigungsrecht Beitragserhöhung'''<br />


Wenn der Beitrag ohne Leistungsverbesserung erhöht wird, dann kann der Rechtsschutz gekündigt werden. Der Rechtsschutz kann mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Nicht aber vor dem Termin der Erhöhung des Beitrages.<br />
Wenn der Beitrag ohne Leistungsverbesserung erhöht wird, dann kann der Rechtsschutz gekündigt werden. Der Rechtsschutz kann mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Nicht aber vor dem Termin der Beitragserhöhung..<br />




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