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Zwei Möglichkeiten hat der Anwalt seine Tätigkeit in Rechnung zu stellen.<br /> | Zwei Möglichkeiten hat der Anwalt seine Tätigkeit in Rechnung zu stellen.<br /> | ||
Nach der '''Honorarvereinbarung''' wird mit dem Mandanten ein Stundensatz vereinbart oder die Abrechnung erfolgt nach dem '''Rechtsanwaltsvergütungsgesetz''' (RVG). Die RVG stellt die Höchstgrenzen dar, ⚠️ mehr wird, muss der Versicherer nicht leisten.<br /> | Nach der '''Honorarvereinbarung''' wird mit dem Mandanten ein Stundensatz vereinbart oder die Abrechnung erfolgt nach dem '''Rechtsanwaltsvergütungsgesetz''' (RVG). Die RVG stellt die Höchstgrenzen dar, ⚠️ wenn es mehr wird, muss der Versicherer nicht leisten.<br /> | ||
Im Rahmen des Spezial Straf Rechtsschutzes für das Gewerbe, Firmen und Betriebe werden ggf. auch Kosten bei angemessenener Honorarvereinbarung, auch wenn diese über der RVG liegen, erstattet. | Im Rahmen des Spezial Straf Rechtsschutzes für das Gewerbe, Firmen und Betriebe werden ggf. auch Kosten bei angemessenener Honorarvereinbarung, auch wenn diese über der RVG liegen, erstattet. |