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*'''Entfall des versicherten Risikos'''<br>
*'''Entfall des versicherten Risikos'''<br>
:Der Wegfall des versicherten Risikos ist dem Versicherungsunternehmen umgehend mitzuteilen. Die Abrechnung des Versicherungsvertrages erfolgt durch den Versicherer zum Stichtag der Kenntniserlangung und wird hierdurch beendet. Beispiele für den Wegfall des versicherten Risikos sind die Verschrottung des versicherten Fahrzeuges oder der Abriss des versicherten Gebäudes.
:Der Wegfall des versicherten Risikos ist dem Versicherungsunternehmen umgehend mitzuteilen. Die Abrechnung des Versicherungsvertrages erfolgt durch den Versicherer zum Stichtag der Kenntniserlangung und wird hierdurch beendet. Beispiele: Tod des Tieres, Verschrottung des versicherten Fahrzeuges, Abriss des versicherten Gebäudes usw.


*'''Doppelversicherung '''<br />
*'''Doppelversicherung '''<br />
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