Hausratversicherung, Obliegenheiten
Version vom 9. Juni 2017, 07:28 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Vorvertragliche Obliegenheiten:
Vor Zustandekommen des Versicherungsvertrages sind genaue Angaben zu dem zu versichernden Hausrat, seitens des Versicherungsnehmers, zu machen. Dies sind Angaben über die Grösse der Wohnung in qm, Bauartklasse des Hauses, Wert des gesamten Hausrats ...
Vertragliche Obliegenheiten:
Nach Zustandekommen des Vertrages sind Risikoveränderungen dem Versicherer anzuzeigen. Dies sind der Aufbau eine Baugerüsts, Erhöhung des Hausratwertes, Veränderung der Wohnfläche, Umzug, rechtzeitige Schadenmeldung ...
👁 Siehe auch: Obliegenheiten, Obliegenheitsverletzungen
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