Jagdversicherungen, Jagdhaftpflichtversicherung

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  • Pflichtversicherung

Wer auf die Jagd geht, muß der Jagdbehörde regelmäßig den Abschluss einer Versicherung nachweisen. Die vorgeschriebene Mindest-Versicherungssumme beträgt 500 TDS Euro für Personenschäden und 50 TDS Euro für Sachschäden.

Diese gesetzliche vorgeschriebene Mindestdeckung ist viel zu niedrig angesetzt, da bei Personenschäden die Höhe der Deckung schnell überschritten ist. Von Anbieter zu Anbieter werden daher auch Versicherungssummen von bis zu 15 Millionen Euro angeboten.

  • Leistungen der privaten Versicherer

- Die Haftpflichtversicherung prüft ob ein Schadenersatzanspruch gegen den Versicherungsnehmer besteht.
- Bei unberechtigten Ansprüchen wird die Forderung abgelehnt.
- Bei berechtigten Ansprüchen werden diese, der Höhe nach im Rahmen des gewählten Tarifes, beglichen.

  • Auswahl des privaten Versicherers

Bei der Auswahl des Versicherers bzw. der angebotenen Tarife, ist darauf zu achten, dass zwischen dem Schutz für Schäden „innerhalb der Jagdtätigkeit“ und „außerhalb der Jagdtätigkeit“ unterschieden wird.

  • Schäden innerhalb und außerhalb der Jagdtätigkeit

Schaden innerhalb der Jagdtätigkeit: Beim Jagen selbst entsteht der Schaden, mit eingeschlossen sind häufig auch das pflegen und instandsetzen von jagdlichen Einrichtungen wie den Hochsitz.

Schaden außerhalb der Jagdtätigkeit: Beim Reinigen der Waffe wird ein Familienmitglied verletzt. Ein Jagdhund beißt einen Besucher im privaten Bereich. Durch den Verkauf von Wildbret kommt beim Käufer zu Unverträglichkeiten, die den Arztbesuch und einen Krankenhausaufenthalt notwendig machen.


  • Unterschiedliche Angebote


Die angebotenen Tarife/Deckungen der Versicherer differieren sehr stark, die Leistungsunterschiede sind beachtlich. Versicherer, die sich auf die Versicherungen rund um die Jagd spezialisiert haben, sollten immer bevorzugt werden. Nicht empfehlenswert ist es, sich einfach dort zu versichern wo man bereits seine Kfz-, Hausrat- und/oder Haftpflichtversicherung unterhält.

Die wesentlichen Unterschiede bestehen bei

- Anzahl der mitversicherten Hunde, - bei überschreiten des Jagdreviers, - bei fahrlässiger Überschreitung der Notwehr, - Eigenschäden, - Gefälligkeitsschäden, - Mitversicherung von geliehenen Sachen, - nicht abschließend.