Pferdeanhängerversicherung

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  • Pferdeanhängerversicherung als Pflichtversicherung

Dies hängt von der tatsächlichen Nutzung des Anhängers ab und wie der Anhänger beim Straßenverkehrsamt zugelassen wurde.

Im Prinzip stehen Ihnen zur Anmeldung / Zulassung eines Pferdeanhängers zwei Möglichkeiten zur Auswahl:

  • Pferdeanhängerversicherung bei Anmeldung als Sportanhänger, nur bei privater Nutzung

Es besteht keine Versicherungspflicht wenn der Pferdeanhänger ausschließlich zum Pferdetransport genutzt wird, ist die Zulassung als Sportanhänger (grünes Kennzeichen) zulässig. Nur in der Zeit, die sie an ein Zugfahrzeug angehängt sind besteht dann Versicherungsschutz über die Haftpflichtversicherung das Zug-Kfz.

⚠️ Es besteht kein Versicherungsschutz wenn im Pferdeanhänger sonstige Dinge, selbst Pferdefutter, Heu und dergleichen mit transportiert werden. Schutz besteht nur wenn der Anhänger an das Zugfahrzeug auch tatsächlich angehängt ist.