Pferdeleibesfruchtversicherung
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Leibesfruchtversicherung Verliert die Stute vor der Geburt, oder kurz danach das Fohlen, springt die Pferdeleibesfruchtversicherung mit einer finanziellen Entschädigung ein. Die Leibesfruchtversicherung bzw. Fohlenversicherung versichert den finanziellen Wert des ungeborenen Fohlens ab. Sollte es zu einer Fehlgeburt kommen und das Fohlen während der Geburt versterben werden 50 % der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt.
- Leistungen erfolgen bei
- - Tod des Fohlens,
- - Nottötung.
- - Des weiteren versichert der Schutz die dauerhafte Unfruchtbarkeit durch verschiedene Ursachen wie einen Unfall, eine Erkrankung oder gewisse Umwelteinflüsse.
- Leistungsbeschränkungen der Leibesfruchtversicherung - Fohlenversicherung
- Verstirbt das Fohlen ab dem 7 Trächtigkeitsmonat der Stute bis einschließlich dem 28. Tag nach der Geburt werden 50 % der vereinbarten Versicherungssumme augezahlt. Verstirbt das Fohlen ab dem 29. Tag nach der Geburt werden 80 % der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt.
- Beitrag zur Leibesfruchtversicherung
- Der Beitrag zur Leibesfruchtversicherung - Fohlenversicherung richtet sich ausschließlich nach der vereinbarten Versicherungssumme.
- Zeitpunkt des Versicherungsbeginns
- Die Leibesfruchtversicherung muss rechtzeitig vor der Geburt des Fohlens abgeschlossen werden. Den gewünschten Versicherungsschutz im Nachhinein zu erhalten ist nicht möglich.
Nottötung
Zusätzlich gilt für die Trächtigkeitsversicherung und die Leibesfruchtversicherung / Fohlenversicherung, dass bei einer Nottötung die tariflich vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt wird.
Eine Nottötung kann erforderlich sein, wenn z.B:
die Stute oder das Fohlen nachweislich nicht überleben können eine lebensbedrohliche Verletzung besteht
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