Hausratversicherung, Wasserschaden
- Wasserschäden durch eigenes Leitungswasser zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung
- Wasserschäden durch fremdes Leitungswasser zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers
- Wasserschäden durch Abwässer zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung (bei Schaden in Haus oder Wohnung)
- Wasserschäden durch Hochwasser zahlt die Elementarversicherung
- Wasserschäden durch Rückstau zahlt die Elementarversicherung
Die folgenden Schäden sind i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, können aber teilweise mit den Deckungserweiterungsmöglichkeiten mitversichert werden.
- Plansch- und Reinigungswasser,
- aufsteigendes Grundwasser,
- Rückstau der Kanalisation,
- Wasseraustritt aus einem Aquarium,
- Wasseraustritt aus einem Wasserbett.
Schlagwort: Wasserschaden, Wasserschäden, Wasseraustritt, Rohrbruch, Rohrbruchschaden, Überlauf,
Rückstau, Leitungswasser, Leitungswasserschaden, Abwasser, Abwasserschaden
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