Gebäudeversicherung private, Urteile vertragliche Nebenpflicht, Nebenkostenabrechnung, Versicherungsvergleich
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Der Vermieter hat die vertragliche Nebenpflicht, den Mieter nur mit Nebenkosten zu belasten, die erforderlich und angemessen sind. Er ist gehalten, möglichst günstige Versicherungsverträge abzuschließen und auf dem Markt Vergleichsangebote einzuholen.
KG Berlin - 07-02-2011 - Az 8 U 147/10
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