Einkunftsarten
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Version vom 20. Januar 2018, 07:02 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Der Einkommenssteuer unterliegen 7 Einkunftsarten ( § 2 Abs. 1 EStG ). Es werden nur die Einnahmen berücksichtigt, die im Rahmen einer der folgenden sieben Einkunftsarten anfallen. Steuerfreie Einnahmen ( § 3 EStG ) bleiben außer Ansatz.
Einkunftsarten | gesetzliche Grundlagen |
---|---|
Gewinneinkünfte | |
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft | §13 EStG ] |
Einkünfte aus Gewerbebetrieb | § 15 - § 17 EStG |
Einkünfte aus selbständiger Arbeit | § 18 EStG |
Überschusseinkünfte | |
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | § 19 EStG |
Einkünfte aus Kapitalvermögen | § 20 EStG |
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | § 21 EStG |
Sonstige Einkünfte | § 22 und 23 EStG |
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