Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Schadenbeispiele

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  • Schadenbeispiel Pferdehaftpflichversicherung: Sachschaden, Ertragsschaden / Flurschaden

In einer Offen-Stall-Gruppe von 5 Pferden kommt es zu Stellungskämpfen innerhalb der Gruppe. Ein junges Pferd gerät in Panik und durchbricht den Koppelzaun. Das Pferd galoppiert auf das Feld des benachbarten Bauern und verwüstet dieses. Der betroffene Landwirt macht Schadensersatzansprüche wegen Ernteausfall geltend. Die Schadenhöhe beläuft sich auf 1.800 €.


  • Schadenbeispiel Pferdehaftpflichversicherung: Personen- Sach- und Vermögensschaden / Pferd schlägt aus.

Aufgrund eines lauten Geräusches schlägt die Stute einer Reiterin beim Ausführen aus. Ein vorübergehender Passant wurde durch ein Huf an der Brust getroffen. Dabei wurden im 2 Rippen gebrochen. Der Geschädigte stellte Schadensersatzforderungen in Form von Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall und Reinigungskosten der Kleidung. Gesamtschadenhöhe 1.900 €.


  • Schadenbeispiel Pferdehaftpflichversicherung: Sachschaden Putzkasten

Oftmals sind nicht alle Pferde geduldig, wenn es darum geht die Hufe zu säubern. Die Reitbeteiligung wollte nach dem Ausritt die Hufe des Schimmels mit dem Hufkratzer reinigen. Der Schimmel tritt unvermittelt aus und trifft den Putzkasten, der komplett zerstört wird. Schadenhöhe 100 €.


  • Schadenbeispiel Pferdehaftpflichversicherung: Reitunfall

Die Versicherungsnehmerin verleiht ihr Pferd manchmal an eine Bekannte. Beim Ausritt über einen Feldweg erschrickt das Pferd durch einen auffliegenden Vogel. Das Pferd scheut und die Reiterin fällt dabei vom Pferd und bricht sich das Ellbogengelenk. Die Reiterin macht Schadenersatzansprüche in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend. Die Schadenhöhe beläuft sich auf 11.000 €.


  • Schadenbeispiel Pferdehaftpflichversicherung: Sachschaden Ausladen aus Pferdeanhänger

Beim Ausladen eines Pferdes aus einem Pferdetransportanhänger tritt das Pferd mehrfach aus. Grund hierfür ist, dass es durch einen Passanten erschrocken wurde. Ein Tritt des Pferdes trifft den Anhänger, ein anderer Tritt trifft einen parkenden PKW. Die Kosten für die Reparatur des Pferdeanhängers (Eigenschaden!) wird nicht von der Pferdehalterhalftpflichtversicherung übernommen, jedoch die Kosten für die Reparatur des parkenden PKW`s werden übernommen. Schadenhöhe 1.600 €.


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Schlagwort: Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht